Gesamtschwerbehindertenvertretung (Allgemeines)

hackenberger, Thursday, 24.08.2006, 15:36 (vor 6465 Tagen) @ Renate

Hallo Renate,

für die Koll. welche keine örtl. SchwbV haben, nimmst Du das örtl. Mandat war. Du bist dort somit "quasi" die örtl. SchwbV mit allen Rechten. Eindinden muss die hier der örtl. PersRat also ist dein Ansprechpartner der/die Vorsitzende des örtl. PersRat. Er/Sie muss dich zu Sitzungen einladen und Dir alle Unterlagen zukommen lassen bzw. zur Einsicht zur Verfügung stellen. Du bist zu behandeln wie ein örtl. PersRat-Mitglied. Erhalten diese also die Unterlagen in Kopie stehen auch dir diese in Kopie zu. Können diese die "nur" einsehen, hast auch du nur das Recht der Einsichtnahme. Wer was in welcher Form erhält müsste in der GO des PersRat gereglt sein.

Der GesamtpersRat hat hier nichts damit zu tun.


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