Gesamtschwerbehindertenvertretung (Allgemeines)

Wolfgang E., Friday, 01.09.2006, 19:28 (vor 6457 Tagen) @ Renate

» Jetzt bekam ich von der Vorsitzende des örtlichen Personalrates gesagt, die Gesamt-SBV würde weiterhin keine Einladung erhalten, weil diese ja auf der Gesamtpersonalratssitzung alles erfahren würde und dort dann ihre Entscheidung treffen könnte. Es würde sich dann ja erst ändern, wenn ich schwarz auf weiss nachweisen könnte, wo es steht, welche Rechte eine Gesamtvertretung hätte und wo es genau stehen würde, was man dieser zur Verfügung stellen müsste.

Ich empfehle folgende Vorgehensweise: Die SBV bittet das Integrationsamt um Rechtsauskunft. Dann legt die SBV das Antwortschreiben dem Personalrat und evtl. zusätzlich dem verantwortlichen Arbeitgeberbeauftragten vor, der ja ebenso wie die Schwerbehindertenvertretung Verbindungsperson zum Integrationsamt ist ([link=http://beck-online.beck.de/default.aspx>typ=reference&y=400&w=NeumannPMPSGBIXKO_12&name=ID_597]§ 99[/link] Abs. 2 Satz 2 SGB IX). Wenn der Personalrat auch dann nicht zusichert, trotz amtlicher Rechtsauskunft künftig das Schwerbehindertenrecht zu achten, was ich mir im Öffentlichen Dienst kaum vorstellen kann, käme das Beschlussverfahren beim Arbeitsgericht in Frage.

Kurzinfos dazu im Fachlexikon unter
www.integrationsaemter.com

Detaillierte Infos zum Teilnahmerecht der Gesamt-SBV an den örtlichen Personalratssitzungen, soweit dort keine örtliche SBV existiert, sind nachzulesen in der NZA 2004, Seite 705, Nr. 12.b.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion