Gesamtschwerbehindertenvertretung (Allgemeines)

hackenberger, Monday, 28.08.2006, 10:18 (vor 6461 Tagen) @ Renate

Hallo Renate,

Von den gewählten örtlichen Schwerbehindertenvertretungen wird dann anschließend die Gesamtvertretung gewählt. So war's erst geplant. Am Freitag habe ich erfahren, dass man versuchen will, eine einzige >>> Schwerbehindertenbeauftrage >><<< für alle zu wählen und vor Ort die Stellvertreter. Ob das gut geht weiss ich nicht. Es findet diese Woche ein Gespräch zwischen der HSchwbV und dem Chef statt. Ende der Woche weiss ich mehr. Das war der Grund Abwarten und Tee trinken, weil ich momentan arg in der Luft wegen meiner weiteren Arbeit bin.

Dieses hört sich für mich etwas sonderbar an. In mir entsteht der Eindruck, dass man hier das SGB IX und die WO etwas sonderbar auslegen möchte. Zusammenlegungen von Betrieben geht zwar grundsätzlich aber nur unter den im SGB IX genannten Regeln. Hierzu findest Du ja im Forum genug Infos.

Du schreibst ganz richtig, die Schwerbehinderten und Gleichgestellten wählen die örtl. SchwbV und die örtl. SchwbV wählen die GSchwbV/HSchwbV und nur diese haben Wahlrecht. Der BR hat hier ganz klar nichts mitzureden. Er hat nur mit der gewählten SchwbV zusammenzuarbeiten.

Lasse Dich nicht unterkriegen !!;-)


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