Örtlicher Betriebsrat läd Gesamt-SBV nicht zu den Sitzungen ein (Allgemeines)

Wolfgang E., Saturday, 26.08.2006, 16:00 (vor 6463 Tagen) @ traute

» Ich würde das als Ordnungswidrigkeit anzeigen. Diese Anzeige muss beim Landesarbeitsamt gemacht werden. Informiere Dich beim dortigen Sachbearbeiter, welche Unterlagen du beifügen musst.

Nein, da ist so nicht richtig! Die früheren Landesarbeitsämter heißen jetzt Regionaldirektionen. Ordnungswidrigkeitsverfahren helfen gegen einen unbelehrbaren Personalrat oder Betriebsrat nicht weiter, da es keinen Bußgeldtatbestand gegen Personalräte und Betriebsräte gibt, die wie hier das Schwerbehindertenrecht mißachten und die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung behindern, auch und insbesondere nicht in § 156 SGB IX.

Hier handelt es sich um fortgesetzte schwere Rechtsbrüche nach 95 Abs. 4 in Verbindung mit § 97 Abs. 6 SGB IX. Gibt es eigentlich einen Hauptpersonalrat oder eine Haupt-Schwerbehindertenvertretung, an die man/frau sich wegen der ganz offensichtlichen Amtsbehinderung bzw. wegen des Amtsmißbrauchs des Personalratsvorsitzenden wenden könnte, oder einschlägige Fürsorgerichtlinien für den öffentlichen Dienst>

Es gehört zu den grundlegenden Basispflichten eines Personalrats, sich über seine elementaren Amtspflichten auf Seminaren schulen zu lassen, wozu auch das Schwerbehindertenrecht gehört. Gegen "beratungsresistente" BR/PR gibt’s das Beschlussverfahren beim Arbeitsgericht. Näheres dazu unter
www.schwbv.de/beschlussverfahren.html


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