Örtlicher Betriebsrat läd Gesamt-SBV nicht zu den Sitzungen ein (Allgemeines)

hackenberger, Sunday, 27.08.2006, 18:11 (vor 6462 Tagen) @ Wolfgang E.

Hallo Wolfgang,

es gibt hier aber auch die Möglichkeit, dass die SchwbV ein Beschlussverfahren gegen den PersRat-Vorsitzenden einleitet. Sofern das BetrVG zu tragen kommt ist die Rechtsgrundlage § 32 BetrVG, kommt das BPersVG zum tragen so ist die Rechtsgrundlage § 40 BpersVG.

Beim BetrVG – Kommentar zum § 32 heißt es hierzu:

§ 32 BetrVG - III. Streitigkeiten
Streitigkeiten über die Teilnahme der Schwerbehindertenvertretung an Sitzungen sowie über ihre Befugnisse innerhalb der Betriebsverfassung entscheiden die ArbG im Beschlussverfahren (§§ 2a, 80 ff. ArbGG) Die Schwerbehindertenvertretung ist antragsberechtigt

Im BpersVG dürfte es hier vergleichbar sein, habe dazu leider keinen Kommentar zur Hand.

Es dürfte sowohl gem. BetrVG wie auch BPersVG auch noch weitere Ordnungsmaßnahmen gegen vollkommen unbelehrbare Vorsitzende geben. Notfalls so denke ich geht dieses bis zum Mandatsendzug durch das Gericht.

Ich würde sowohl den AG wie auch den Vorsitzenden anschreiben und auffordern, auch um vermeidbare Kosten wie auch ggf. weiters zu vermeiden, rechtskonform zu handeln und zwar diese ab sofort. Bei diesem Anschreiben gleich die entsprechend in Frage kommenden Gesetzes und Kommentarauszüge mit beifügen, damit alle erkennen, man kennt die Rechtslage und wird diese daher auch anwenden.

Hilft dieses nicht Fachanwalt such und diesen beauftragen für die SchwbV das entsprechend notwendige zu veranlassen.


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