Gesamtschwerbehindertenvertretung (Allgemeines)

hackenberger, Friday, 25.08.2006, 09:53 (vor 6464 Tagen) @ Renate

Hallo Renate,

Du hast nun zwei nein drei Wege offen.
Zum ersten schreibe den AG bzw. auch das zuständige Personalmanagement und in Kopie den Beauftragten des Ag für die Belange der Schwerbehinderten an und weise diesen auf den Sachverhalt, dass Du hier per Gesetz die Rechte der fehlenden örtl. SchwbV warnimmst hin. Fordere diese auf dich hier so wie das Gesetz, SGB IX § 95 vorsieht vor einer Maßnahme, einzubinden da Du nur sehr ungerne hier zu dem § 156 greifen möchtest.

Zweitens suche noch einmal das vertrauensvolle Gespräch mit dem Persrat/PersRats-Vorsitzenden. Dieses kannst Du z.B. machen in dem Du einfach in die nächste Sitzung gehst. Dort kannst Du dann auch allen noch einmal die Rechtslage erläutern. Du hast zu jeder PersRat-Sitzung ein Teilnahmerecht wie auch zu jeder anderen Gremiumssitzung dieses PersRates. Sie dürfen dich nicht des Saales/ der Sitzung verweisen. Wäre ein Verstoß gegen geltende Gesetzte.

Hilft dieses alles nicht, bleibt:

Zum drittten schreibe den Personalratsvorsitzenden und in Kopie alle Personalratsmitglieder an und weise diese auf ihre gesetzlichen Pflichten, diese sind hier dich so wie das Gesetz es vorsieht, dich einzubinden hin und auch darauf, dass Du sonst wenn auch sehr ungerne rechtliche Maßnahmen gegen des PersRat einleiten müsstest, was u.a. auch den Entzug des Mandates durch das Gericht mit sich bringen könnte.


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