Gesamtschwerbehindertenvertretung (Allgemeines)

David ⌂, NRW, Friday, 01.09.2006, 20:54 (vor 6457 Tagen) @ Wolfgang E.

» Ich empfehle folgende Vorgehensweise: Die SBV bittet das
» Integrationsamt um Rechtsauskunft. Dann legt die SBV das Antwortschreiben
» dem Personalrat und evtl. zusätzlich dem verantwortlichen
» Arbeitgeberbeauftragten vor, der ja ebenso wie die
» Schwerbehindertenvertretung Verbindungsperson zum Integrationsamt.....


Hallo Wolfgang, (hallo Renate)

Deinen Vorschlag in allen Ehren, aber die Integrationsämter geben keine - oder in Ausnahmefällen nur eine sehr vage Rechtsauskunft.
Dies bezieht sich nicht auf eine Rechtsunsicherheit seitens der Integrationsämter, sondern vielmehr auf institutionelle Grundangelegenheiten.

Wenn es zu Verständlichkeiten kommen sollte, dann erbringt sich aus meinem Empfinden heraus die im SGB IX erwähnte verbindliche vertrauensvolle Zusammenarbeit als Orientierunghilfe wesentlich ein.
Daraus empfehle ich eine Zusammenkunft der verantwortlichen Betriebsräte, Arbeitgeberbeauftragten und Schwerbehindertenvetretungen.

Gegensätzlich dominiert hier der situative Interessenskonflikt in den Stufenvertretungen. Dies sollte meiner Ansicht nach vordergründig Gegenstand eines zu vereinbarten Gespräches sein.

Gruß

David

VPschwbM


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