Örtlicher Betriebsrat läd Gesamt-SBV nicht zu den Sitzungen ein (Allgemeines)

David ⌂, NRW, Sunday, 27.08.2006, 22:04 (vor 6462 Tagen) @ hackenberger

Hallo allerseits.

Sicherlich ist alles was bisher zu diesem Thema beschrieben wurde richtig.

Aus meiner Sicht geht es jetzt darum, dieses hier vereinte Wissen zu bündeln und "an den Mann" (BR) zu bringen.

Dazu gibt es einige Möglichkeiten. Zunächst favorisiere ich, unter Heranziehung eines Rechtsanwaltes - oder vielleicht genügt schon ein sachkundiger Gewerkschaftssekretär - den Rechtshintergrund zu beleuchten.

Da dies offensichtlich der Kostenübernahme des Arbeitgebers bedingt
(Streitigkeiten der SchwbV im Betrieb) sehe ich ein Rechtsgutachten
als mögliche Lösung an.
Vielleicht reicht auch schon im Vorfeld der Hinweis auf die Erstellung eines solchen Rechtsgutachtens aus.

Denn so ist doch der Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen dem Betriebsrat und der Schwerbehindertenvertretung, der zur Vermeidung von Verstößen gegen allgemeines Recht (hier durch den BR) die Schwerbehindertenvertretung tätig werden läßt. Und zwar in beratender Funktion gegenüber dem BR.

Und dann vertrauensvoll auf die Reaktion achten.


Viel Erfolg

Gruß David


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion