Bescheid gültig bis... (Allgemeines)

magheinz ⌂, Thursday, 10.10.2024, 12:46 (vor 401 Tagen) @ albarracin

Beides: Im Bescheid steht: "Der Schwerbehindertenausweis wird befristet bis 10/2024."

Den Ausweis selber habe ich nie gesehen.

Wegen Heilungsbewährung steht noch im Bescheid, dass 02/2024 eine Überprüfung der Feststellung erfolgen wird.

Die große Frage ist einfach: gilt ein Bewerber, der so einen Bescheid mitschickt noch als schwerbehindert oder nicht. Müssen wir diesen Bewerber also einladen(öffentlicher Dienst)

Meine Vermutung ist ja, dass bewusst nichts neuere mitgeschickt wurde, da eventuell schon im Februar die Überprüfung den GDB kleiner 50 gemacht hat.

LG


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