Bescheid gültig bis... (Allgemeines)
Hallo,
wenn in dem Bescheid steht, daß der Ausweis befristet ist, hat dies erst mal keine Auswirkung auf die Gültigkeit des Bescheides.
Für die Aufhebung/Änderung eines geltenden Bescheides (auch bei "Heilungsbewährung") ist gem. § 48 SGB X
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__48.html
eine neuer Bescheid notwendig, für den gem. § 24 SGB X
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__24.html
eine vorherige Anhörung des Betroffenen notwendig ist.
Solange der GdB-Bescheid nicht aufgehoben/geändert wurde, gilt er uneingeschränkt weiter und der Betroffene kann auch die Verlängerung des Ausweises verlangen.
Mit BGB hat das alles gar nichts zu tun.
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&Tschüß
Wolfgang