Bescheid gültig bis... (Allgemeines)

bifavi, Hessen, Wednesday, 16.10.2024, 12:36 (vor 391 Tagen) @ WoBi

Hallo Wolfgang,

Der Mensch hat mindestens bis Ende Oktober 2024 plus 3 Monaten = Januar 2025 den Status eines Menschen mit einer Schwerbehinderung.

Es sind mehr als 3 Monate.

Die besonderen Regelungen für schwerbehinderte Menschen werden nicht angewendet nach dem Wegfall der Voraussetzungen nach § 2 Absatz 2; wenn sich der Grad der Behinderung auf weniger als 50 verringert, jedoch erst am Ende des dritten Kalendermonats nach Eintritt der Unanfechtbarkeit des die Verringerung feststellenden Bescheides.

Also der verringerte Bescheid muss erst Rechtskraft erlangen, sprich Widerspruchsfrist muss abgelaufen sein, dann plus 3 Monate.

Widerspruch und eventuelle sozialgerichtliche Verfahren verschieben die Unanfechtbarkeit nach hinten.

LG
Bifavi


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