Bescheid gültig bis... (Allgemeines)
BAG: eine körperliche Behinderung offensichtlich bekannt wird, z.B. im Falle fehlender Gliedmaßen
Teils „fabuliert“ das BAG nur rum. Soweit es pauschal meinte in Rn. 30, dass „im Falle fehlender Gliedmaßen“ daraus stets eine Schwerbehinderung folge, ist das natürlich grober Unfug. Das mag generell so sein beim amputierten Oberschenkel, nicht aber generell z.B. bei fehlendem Finger. Das ist völliger Juristen-Fake.
Gruß,
Cebulon