Bescheid gültig bis... (Allgemeines)

WoBi, Thursday, 17.10.2024, 10:29 (vor 390 Tagen) @ bifavi

Hallo bifavi,

die Eingangsfragestellung von magheinz war, muss ein Bewerber bei einem öffentlichen Arbeitgeber unter den genannten Angaben im Ausweis zu einem Vorstellungsgespräch nach § 165 Satz 3 SGB IX eingeladen werden, wenn die sonst zwingenden Ausschreibungsbedingungen erfüllt werden.

Die Antwort gibt diese Fragestellung im zeitlichen Zusammenhang wieder.

Deine Klarstellung wurde durch "mindestens" und dem letzten Satz "Länger, wenn Widerspruch eingelegt und ggf. gerichtliche Verfahren laufen" bei der Antwort berücksichtigt.

Der Mensch hat mindestens bis Ende Oktober 2024 plus 3 Monaten = Januar 2025 den Status eines Menschen mit einer Schwerbehinderung.
Länger, wenn Widerspruch eingelegt und ggf. gerichtliche Verfahren laufen.

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Gruß
Wolfgang


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