Bescheid gültig bis... (Allgemeines)

Cebulon, Thursday, 10.10.2024, 17:45 (vor 400 Tagen) @ magheinz

Die große Frage ist einfach: gilt ein Bewerber, der so einen Bescheid mitschickt noch als schwerbehindert oder nicht. Müssen wir diesen Bewerber also einladen (öffentlicher Dienst)

Wenn Bewerber behauptet, dass er aktuell noch „schwerbehindert“ ist, muss er geladen werden.

Nachweise über konkreten GdB sind nicht nötig lt. neuerer Rspr. Nachforschungen haben grunds. zu unterbleiben! Nach GdB darf nicht gefragt werden

Gruß,
Cebulon


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