Bescheid gültig bis... (Allgemeines)
Hallo magheinz,
das ist keine Frage aus dem SGB IX, sondern die Lösung steht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).
Dort ist unter Abschnitt 4 alles zu Fristen und Termin in den §§ 186-193 BGB geregelt. Deine Antwort zum Fristende steht in § 188 BGB wie folgt:
"(2) Eine Frist, die nach Wochen, nach Monaten oder nach einem mehrere Monate umfassenden Zeitraum - Jahr, halbes Jahr, Vierteljahr - bestimmt ist, endigt im Falle des § 187 Abs. 1 mit dem Ablauf desjenigen Tages der letzten Woche oder des letzten Monats, welcher durch seine Benennung oder seine Zahl dem Tage entspricht, in den das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt, im Falle des § 187 Abs. 2 mit dem Ablauf desjenigen Tages der letzten Woche oder des letzten Monats, welcher dem Tage vorhergeht, der durch seine Benennung oder seine Zahl dem Anfangstag der Frist entspricht."
Bei der Sprache ist zu beachten, dass das BGB 1900 veröffentlicht worden ist. Gesetze sind als eine Verzahnung von unterschiedlichen Zahnrädern zu betrachten. Es sei z.B. auf den Kündigungsschutz dazu verwiesen, das neben dem KSchG auch auf Regelungen des BGB zurückgreift. Oder die Leistungsbestimmung der geschuldeten Arbeitsleistung nach BGB und GewO.
Der Mensch hat mindestens bis Ende Oktober 2024 plus 3 Monaten = Januar 2025 den Status eines Menschen mit einer Schwerbehinderung.
Länger, wenn Widerspruch eingelegt und ggf. gerichtliche Verfahren laufen.
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Gruß
Wolfgang