Bescheid gültig bis... (Allgemeines)
Nachweise über konkreten GdB sind nicht nötig lt. neuerer Rspr. Nachforschungen haben grunds. zu unterbleiben! Nach GdB darf nicht gefragt werden
Hallo Cebulon,
kannst du "laut neuerer Rechtsprechung" bitte mit Aktenzeichen, Gericht ggf. Randnummer zum Nachlesen bereitstellen?
Ich habe mit dem Wort "grundsätzlich" im "Juristendeutsch" etwas Probleme, da hier Ausnahmen die Regel sind. Es bedeutet eben nicht "immer".
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Gruß
Wolfgang