Bescheid gültig bis... (Allgemeines)

WoBi, Thursday, 10.10.2024, 13:58 (vor 397 Tagen) @ magheinz

Hallo magheinz,

ist die Eigenschaft als Mensch mit einer Schwerbehinderung endgültig weggefallen, weil sich der Behinderungsgrad auf weniger als 50 verringert hat, so behält der Mensch mit Behinderung den Schwerbehindertenschutz und den Schwerbehindertenausweis bis zum Ende des dritten Kalendermonats (Nachwirkung), der auf den Eintritt der Unanfechtbarkeit des die Verringerung feststellenden Bescheides oder der sozialen Gerichtsbarkeit folgt.

Es sei auf den § 199 SGB IX mit folgendem Text verwiesen:
"(1) Die besonderen Regelungen für schwerbehinderte Menschen werden nicht angewendet nach dem Wegfall der Voraussetzungen nach § 2 Absatz 2; wenn sich der Grad der Behinderung auf weniger als 50 verringert, jedoch erst am Ende des dritten Kalendermonats nach Eintritt der Unanfechtbarkeit des die Verringerung feststellenden Bescheides."

Also bei 10/2024 ist die Person in dieser Frist.

Mehr mit der Suchfunktion z.B. "Nachwirkung"

--
Gruß
Wolfgang


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion