Bescheid gültig bis... (Allgemeines)

Cebulon, Thursday, 17.10.2024, 14:27 (vor 394 Tagen) @ WoBi

kannst du "laut neuerer Rechtsprechung" bitte mit Aktenzeichen, Gericht ggf. Rn. bereitstellen?

Zu der „Rechtsprechungsänderung“ siehe
BAG, 22.10.2015, 8 AZR 384/14, Rn. 40:

[40] (2) „Das Landesarbeitsgericht hat zu Recht angenommen, dass es im Zusammenhang mit der Verpflichtung des öffentlichen Arbeitgebers aus § 82 SGB IX ausreicht, über das Vorliegen einer "Schwerbehinderung" zu informieren und dass es nicht zusätzlich erforderlich ist, den GdB mitzuteilen. Soweit sich aus der bisherigen Rechtsprechung des Senats (insbesondere BAG, 18. September 2014 – 8 AZR 759/13 – Rn. 33, 35; 26. September 2013 – 8 AZR 650/12 - Rn. 30) etwas anderes ergeben sollte, hält der Senat hieran nicht fest.“

So erneut z.B. auch BAG, 26.11.2020 - 8 AZR 59/20, Rn. 37, unter Aufhebung der beiden Vorinstanzen in Baden-Württemberg und entgegen der Ansicht der verurteilten Stadt wg. Verfahrensdiskriminierung.

Gruß,
Cebulon


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