Fristlose Kündigung (Allgemeines)
Hallo,
wie kommst Du auf diesen dünnen Ast?
Die Anhörung eines betroffenen AN durch die SBV ist ebenso wenig Wirksamkeitsvorraussetzung wie die Art der Stellungnahme.
Es kommt nur darauf an, daß der AG die SBV überhaupt anhört und ihr Gelegenheit zur Stellungnahme gibt.
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&Tschüß
Wolfgang