Anhörung bei Verdachtskündigung (Allgemeines)

Cebulon, Friday, 20.12.2024, 16:38 (vor 359 Tagen) @ Sandra

Die SBV hat nach dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) ein Mitbestimmungsrecht bei allen Angelegenheiten, die einen schwerbehinderten Menschen berühren.

Immer noch falsch, wie schon mehrfach geschrieben: Demnach ein Beteiligungsrecht, aber nie und nimmer Mitbestimmungsrecht, sondern Mitwirkungsrecht laut SBV-Grundseminaren!

Der Begriff „Mitbestimmung“ kommt im SGB IX einzig im Zusammenhang mit dem Werkstattrat in WfbM vor, niemals aber im Zusammenhang mit einer SBV …

PS: Es war eine Verdachtskündigung

Was müssen Ar­beit­ge­ber bei der Anhörung des Be­triebs­rats zu ei­ner Ver­dachtskündi­gung be­ach­ten?

Podcast Verdachtskündigung
Womöglich waren BR/SBV überfordert, da beide den sbM nicht befragten, obwohl bei Verdachtskündigung regelm. geboten. Vergl. dazu hier Prüfschema, BAG-Voraussetzungen zur Verdachtskündigung - und das YouTube-Video von dem Fachanwalt zu „Fallstricken“.
Vor allem aber hätte zumindest geklärt werden müssen, ob die (zwingende) „Anhörung“ des Betroffenen durch den Arbeitgeber ordnungsgemäß durchgeführt wurde oder nicht. Da haben wohl BR / SBV von Angang an kläglich versagt.

Gruß,
Cebulon


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