Fristlose Kündigung (Allgemeines)

Sandra, Hessen, Thursday, 19.12.2024, 18:34 (vor 360 Tagen) @ Sandra

Mitbestimmungspflicht heißt das Zauberwort,sowohl der BR als auch die SBV haben gesetzlich festgelegte Mitbestimmungsrechte bei Kündigungen. Diese dienen dazu , die Interessen der Arbeitnehmer zu schützenund eine sozialverträgliche Lösung zu finden.
Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften. Wird diese Mitbestimmungspflicht missachtet liegt ein Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften vor, was zur Unwirksamkeit der Kündigung führen kann !!!


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