Fristlose Kündigung (Allgemeines)

Sandra, Hessen, Friday, 20.12.2024, 09:03 (vor 393 Tagen) @ Sandra

Grundgesetz (GG):

Art. 3 GG: Gewährleistet die Gleichberechtigung aller Menschen und verbietet jede Benachteiligung.
Art. 24 GG: Verweist auf die allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, in der das Recht auf ein faires Verfahren verankert ist.
Diese Gesetze gewährleisten unter anderem:

Das Recht auf rechtliches Gehör: Jeder Betroffene hat das Recht, sich zu äußern, bevor eine Entscheidung getroffen wird, die seine Rechte berührt.
Die Interessenvertretung durch den Betriebsrat und die Schwerbehindertenvertretung: Diese Gremien sind dazu da, die Rechte der Arbeitnehmer zu wahren und sicherzustellen, dass sie fair behandelt werden.
Da BR und SBV diese Anhörung unterlassen haben, bin ich sehr gespannt wie das Arbeitsgericht in Zukunft das sehen wird. Ich werde bestimmt berichten.
PS; Es war eine Verdachtskündigung des Arbeitgebers.


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