Fristlose Kündigung (Allgemeines)

Sandra, Hessen, Friday, 20.12.2024, 16:23 (vor 354 Tagen) @ albarracin

Nur mal zur Info

Zivilprozessordnung (ZPO):
§ 102 ZPO: Hier wird das rechtliche Gehör als allgemeiner Grundsatz formuliert, der auch auf arbeitsrechtliche Verfahren übertragen werden kann.
Das Recht auf rechtliches Gehör gilt grundsätzlich auch im Arbeitsrecht. Es ist ein wichtiger Bestandteil der Verfahrensgarantien und dient dazu, sicherzustellen, dass alle Beteiligten die Möglichkeit haben, ihre Interessen darzulegen und sich zu verteidigen.

Ich glaube das wir uns jetzt sehr intensiv ausgetauscht haben und ich werde in ein paar Monaten berichten können wie der Fall ausgegangen ist und wer hier richtig oder falsch lag .

Bis dahin eine schöne Zeit, auch wenn wir anderer Meinung sind.

Sandra


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