Inklusionsvereinbarung - Befreiung von Urlaub- und Krankheitsvertretung (Allgemeines)
Guten Tag,
in der Inklusionsvereinbarung unseres Bundeslandes (die auch für gleichgestellte Mitarbeiter gilt) ist folgendes geregelt:
"Auf ihr Verlangen sind schwerbehinderte Menschen von Mehrarbeit freizustellen (§ 207 SGB IX, § 12 AzV). Von der Heranziehung zu Bereitschaftsdiensten, Überstunden, Urlaubs- und Krankheitsvertretungen kann auf Wunsch abgesehen werden."
Mir geht es konkret um den 2. Satz, speziell der Wortlaut "kann auf Wunsch abgesehen werden".
In der Abteilung eines gleichgestellten Mitarbeiters ist es so, dass sich alle Kollegen bei Urlaub und Krankheit gegenseitig vertreten müssen.
Kann der gleichgestellte Mitarbeiter damit Urlaubs- und Krankheitsvertretungen von Kollegen ablehnen?
Oder bedeutet die Formulierung "kann auf Wunsch abgesehen werden", dass der Vorgesetzte diesem Wunsch zwar entsprechen kann, aber das Ansinnen auch ablehnen kann bzw. grundsätzlich das letzte Wort hat?
Wie kann man den gleichgestellten Mitarbeiter im Hinblick auf dieses Ansinnen am besten unterstützen?
Besten Dank.