Mehrarbeit bei Teilzeitkräften? (Allgemeines)

Cebulon, Sunday, 25.05.2025, 06:00 (vor 265 Tagen) @ WoBi

Aber Mehrarbeit bedeutet doch lediglich nur das, was über 8 Stunden hinausgeht.

Diese 8 Stunden gelten nicht bei einer Teilzeittätigkeit.

Hallo WoBi,

das ist falsch, da viel zu pauschal. Im Zusammenhang mit Mehrarbeit nach § 207 SGB IX gelten diese acht Stunden nach wie vor unverändert für Arbeitnehmer in Teilzeit. Oder hast Du etwa irgendwelche Quellen, die das Gegenteil besagen zu § 207 SGB IX für sbM?

Diese beiden „Sachverhalte“ haben überhaupt nichts miteinander zu tun. Ich sehe keinen Zusammenhang zwischen Mehrarbeit nach dem SGB IX und dem BAG-Urteil 2024. Siehe dazu BIH-Fachlexikon zu BAG, Urteil vom 03.12.2002 – 9 AZR 462/01, und BAG, Urteil vom 21.11.2006 – 9 AZR 176/06, mit BIH-Schulungsvideo.

Gruß,
Cebulon


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