Inklusionsvereinbarung - Befreiung von Urlaubs- und Krankheitsvertretung (Allgemeines)

Cebulon, Tuesday, 20.05.2025, 19:58 (vor 202 Tagen) @ sb2024

Von der Heranziehung zu Bereitschaftsdiensten, Überstunden, Urlaubs- und Krankheitsvertretungen kann auf Wunsch abgesehen werden.

Solche „Vertretungen“ würden wohl regelmäßig auf Mehrarbeit hinauslaufen, jedenfalls bei Vollzeit. Von Mehrarbeit ist der sbM auf sein Verlangen jedenfalls freizustellen.

Im Übrigen könnte man bei den „Unterzeichnern“ der Inklusionsvereinbarung evtl. konkret nachfragen, was mit dieser Formulierung denn genau beabsichtigt und gewollt war.

Gruß,
Cebulon


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