Mehrarbeit bei Teilzeitkräften? (Allgemeines)

Cebulon, Tuesday, 27.05.2025, 16:14 (vor 511 Tagen) @ WoBi

Gerade weil Menschen mit Schwerbehinderung häufig aus behinderungsbedingten Gründen in Teilzeit arbeiten (müssen).

Hallo WoBi,

das ist keine „Mehrarbeit“ im Sinne des § 207 SGB IX laut den zitierten Urteilen des Neunten Senats des BAG von 2002 und 2006. Richtig ist zwar, dass Teilzeitkräfte z.B. Überstunden ablehnen können nach § 164 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 SGB IX (gesetzlicher Rechtsanspruch auf behinderungsgerechte „Arbeitszeit“) – soweit Teilzeit (nachweislich) aus behinderungsbedingten Gründen.

Das hat aber mit einer „Mehrarbeit“ lt. § 207 SGB IX nicht das Geringste zu tun. Daher besteht mitnichten insoweit BAG-Divergenz oder gar Diskriminierung und schon gar nicht ein Missverhältnis von „Leistung und Gegenleistung“ – demnach gerade keine unzulässige „unmittelbare Ungleichbehandlung“.

Im Übrigen hätte der Achte Senat beim Neunten Senat anfragen müssen, wenn dieser eine Divergenz gesehen hätte. Das hat aber der Achte Senat bekanntlich nicht getan! Also folglich keine Divergenz laut BAG.

Gruß,
Cebulon


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