Mehrarbeit bei Teilzeitkräften? (Allgemeines)
Hallo,
angesichts der Tatsache, daß der Begriff der "Mehrarbeit" nicht gesetzlich definiert ist und auch im Arbeitsrecht in durchaus unterschiedlichen Bedeutungen verwendet wird, sehe ich hier im zitierten Urteil keinen Ansatzpunkt, die Entscheidung einfach so auf § 207 SGB IX übertragen zu können.
Die Entscheidung selbst setzt sich ausschließlich mit den Vergütungsregelungen auseinander.
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&Tschüß
Wolfgang