Inklusionsvereinbarung - Befreiung von Urlaubs- und Krankheitsvertretung (Allgemeines)
Aber Mehrarbeit bedeutet doch lediglich nur das, was über 8 Stunden hinausgeht.
Die Abschaffung des Achtstundentags ist gemäß dem Koalitionsvertrag geplant und verabredet. Unklar ist, ob diese Koalitionäre hier auch die Auswirkungen auf das Schwerbehindertenrecht gesehen und bedacht haben. Es wird also deshalb bei der geplanten Änderung des Arbeitszeitgesetzes darauf zu achten sein, dass das Recht aus § 207 SGB IX zur Mehrarbeit unberührt bleibt.
Gruß,
Cebulon