Inklusionsvereinbarung - Befreiung von Urlaubs- und Krankheitsvertretung (Allgemeines)
Hallo,
ein Recht auf Ablehnung von Vertretungen besteht aufgrund der Formulierung definitiv nicht.
Das Wort "kann" beinhaltet zwar die Möglichkeit der Befreiung, zwingt den AG aber nicht, dem Wunsch in jedem Fall stattzugeben.
Ohne Kenntnis der Aufgabenbereiche und der konkreten betrieblichen Situation ist eine darüber hinaus gehende Antwort ein bißchen Kaffeesatzleserei. Es stellt sich zB die Frage, wie der AN diese Vertretungen grundsätzlich organisiert hat.
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&Tschüß
Wolfgang