Inklusionsvereinbarung - Befreiung von Urlaubs- und Krankheitsvertretung (Allgemeines)

WoBi, Saturday, 24.05.2025, 10:09 (vor 205 Tagen) @ sb2024

Hallo sb2024,

Aber Mehrarbeit bedeutet doch lediglich nur das, was über 8 Stunden hinausgeht.

Diese 8 Stunden gilt nicht bei einer Teilzeittätigkeit. Weil es zu einer Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten bei Überstundenzuschlägen gekommen ist, hat sich die Rechtsprechung angepasst.

Mehr unter:
https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=31188

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Gruß
Wolfgang


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