Überstunden/Mehrarbeit bei Teilzeit (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 23.03.2017, 09:02 (vor 2592 Tagen) @ lunos1961

Hallo,

wenn die Kollegin aus behinderungsbedingten Gründen (ggfs. ärztlich bestätigt)die Arbeitszeit reduziert hat, hat sie einen Rechtsanspruch nach § 81 Abs. 5 SGB IX und kann Mehrarbeit verweigern.

--
&Tschüß

Wolfgang


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