Überstunden/Mehrarbeit bei Teilzeit (Allgemeines)
Hallo,
wenn die Kollegin aus behinderungsbedingten Gründen (ggfs. ärztlich bestätigt)die Arbeitszeit reduziert hat, hat sie einen Rechtsanspruch nach § 81 Abs. 5 SGB IX und kann Mehrarbeit verweigern.
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&Tschüß
Wolfgang