Überstunden/Mehrarbeit bei Teilzeit (Allgemeines)

Heinrich, Thursday, 23.03.2017, 21:31 (vor 2591 Tagen) @ WoBi

Hallo Wolfgang,

vielleicht hilft ein Blick in die gesetzliche Grundlage wonach die Teilzeit vereinbart wurde, das Teilzeit- und Befristungsgesetz.

Wie bitte Teilzeit und Befristungsgesetz??? Welcher §§ dieses Gesetzes soll hier dann bitte greifen???

Auch § 4 dieses Gesetzes greift hier nicht. Denn aus der Eingangsfrage ergibt es sich eben nicht, dass der AG hier nur auf Teilzeitkräfte zurückgreift.

Im Gegenteil der AG könnte begründen, dass er hier diesen es ermöglichen Möchte ihre finanzielle Lage zu verbessern. Diese wäre dann in keinem Fall eine Diskriminierung.

Diskriminierung und Verstoß gegen den § 4 wäre, wenn er Teilzeitlern Mehrarbeit verweigern würde.

Was hier aber zu beachten ist, AG muss auch bei Teilzeitkräften Mehrarbeit mit Zuschlägen vergüten wie bei Vollzeitkräften.

Nur die Aussage des PR ist hier unverständlich, denn er könnte und sollte hier handeln und Teilzeitkräfte ggf schützen und der Mehrarbeit aus sozialen Gründen nicht zustimmen.


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