Behindertengerechte Ausstattung Arbeitsplatz (Hilfsmittel)

hackenberger, Tuesday, 15.06.2010, 16:20 (vor 5067 Tagen) @ Grieche

Hallo,


man kann diese am besten immer beim Leistungsträger anfragen/ nachfragen. Es kann sein, dass er die Rückgabe fordert sofern im Betrieb kein weiterer berechtigter Anspruch z.B. durch andere Behinderte besteht. Gerade solche höherwertige Hilfsmittel werden dann diese u.U. auch in anderen Bedarfsstellen eingesetzt. Es ist letztlich eine Frage der Abschreibung. Aber auch, wurde wirklich zu 100% gefördert, hat also der AG ggf. nicht auch einen Teil bezahlt. Oftmals sind auch im Bescheid über die Förderung entsprechende Hinweise.

PS: Aber bitte unbedingt das Profil ergänzen.


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