Behindertengerechte Ausstattung Arbeitsplatz (Hilfsmittel)

DoSto, Monday, 28.11.2011, 20:44 (vor 4536 Tagen) @ Hotte

Danke an alle,

die sich so intensiv mit diesem schwierigen Thema beschäftigt haben. Es ist an sich so, dass Arbeitgeber in der Regel Leistungen verweigern. In diesem Fall ist es ein Arbeitnehmer, der sich verweigert. Es ist kaum etwas zur entsprechenden Rechtsprechung zu finden. Wahrscheinlich gibt es das sehr selten bzw. gar nicht, dass ein SB Leistungen verweigert bzw. verhindert. In der Zwischenzeit habe ich auch erkannt, warum er seinen Bescheid nicht herausgeben will. Er ist außerdem nicht dazu gezwungen, ihr habt in diesem Fall Recht. Der IFD ist nach der eingehenden Arbeitsplatzbesichtigung irrtümlich von einem Arbeitsplatz mit einem Schwerbehinderten ausgegangen, deshalb dann die Anforderung des zweiten Bescheides. Inzwischen ist auch die Bewilligung erfolgt und wir können zwei Schwerbehinderten Beschäftigten behindertengerechte Arbeitsbedingungen ermöglichen und der Arbeitgeber ist auch glücklich damit.
Und die Weigerung des SB wird auch keine Konsequenzen haben, da sein Arbeitsplatz damit für 24 Monate gesichert ist.

LG DoSto

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DoSto


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