Behindertengerechte Ausstattung Arbeitsplatz (Hilfsmittel)

hackenberger, Thursday, 24.11.2011, 16:37 (vor 4540 Tagen) @ DoSto

Hallo DoSto,

» gibt es zu dem Thema - fehlende Mitwirkungspflicht des Arbeitnehmers bei
» Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - irgendwelche Rechtsprechung>
mir ist keine bekannt!

Es dürfte hier aber analoges Recht wie bei fehlender Mitwirkung bei Antragstellung gelten.

Daher dürfte auch hier der betroffene AN seinen Rechtsanpruch aus dem SGB IX verlieren!

Man kann als SchwbV einfach entsprechend so die Betroffene informieren. Man muss ja nicht alles mit Urteilen belegen können. Wenn es so dann Betroffenen nicht ausreicht, ist es ihre Sache sich ggf. weitere Infos einzuholen.

Rechte aus § 81 Abs. 4 SGB IX müsste ehe jeder Betroffene selbst einklagen.

Als SchwbV hast Du hier so wie ich es an Hande der nun hier bekannten Fakten Deine Pflichten erfüllt.


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