Behindertengerechte Ausstattung Arbeitsplatz (Hilfsmittel)

hackenberger, Thursday, 24.11.2011, 18:36 (vor 4540 Tagen) @ albarracin

Hallo,

» "analoge" Rechtsanwendung ist doch erst mal gar nicht nötig, da gibt es
» doch speziell den § 117 SGB IX:
» [link=http://]http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__117.html[/link]
Der dürfte hier aber nicht greifen. Er kommt eher zum tragen, wenn ein Betroffener einen geeigneten und zumutbaren Arbeitsplatz ablehnt. Es ist mir auch kein Fall bekannt wo dieser zur Anwendung kam.

Da könnte eher es Probleme mit der Agentur für Arbeit geben, wenn auf Grund des Verhaltens des Betroffenen hierzu kommt, dass dieser seine Beschäftigung verliert.


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