Behindertengerechte Ausstattung Arbeitsplatz (Hilfsmittel)
Hallo Bernhard,
da es sich bei der Ausstattung auch um LTA-Leistungen hadelt, halte ich § 117 schon erst mal für einschlägig, da er sich auch darauf bezieht, wenn der sbM "in sonstiger Weise" arbeitsplatzerhaltenden Maßnahmen "entgegenarbeitet"
Solche Verstösse können sich "gegen das IntegrA, die Dienststellen der BA oder den Arbeitgeber richten".
So zumindest Neumann/Pahlen, SGB IX Rn. 9 zu § 117.
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&Tschüß
Wolfgang