Behindertengerechte Ausstattung Arbeitsplatz (Hilfsmittel)

Hotte, Stuttgart, Saturday, 26.11.2011, 10:36 (vor 4538 Tagen) @ hackenberger

Hallo,

Ich sehe hier ein weiteres Problem:

Wenn ich den Thread bisher mit all seinen Hintergründen richtig verstanden habe, wurden Mittel aus der Ausgleichsabgabe zum Umbau von 2 Arbeitsplätzen, die von SB besetzt sind, beim IA beantragt und auch genehmigt.
Diese geplanten Umbaumassnahmen müssen doch aber schon bei Antragsstellung sehr ausführlich und umfangreich beschrieben werden. Das IA prüft den antrag, ob die Arbeitsplatzsituation der SB dadurch erheblich verbessert wird. Dazu muss das IA natürlich die genauen gesundheitlichen Einschränkungen kennen.

Das muss doch hier jetzt auch der Fall sein. Sonst hätte der Antrag ja nicht genehmigt werden können.
Wie kann jetzt der IFD verlangen, das der Bescheid vorgelegt werden muss und wenn dies nicht passiert, wird nicht oder nur teilweise gezahlt>
Mit welchem Recht begründet der IFD sein Verlangen auf Vorlage des Bescheides und mit welchem Recht begründet der IFD bei Nichtvorlage eine Kürzung der bereits genehmigten Mittel>

VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


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