Behindertengerechte Ausstattung Arbeitsplatz (Hilfsmittel)

Hotte, Stuttgart, Wednesday, 23.11.2011, 10:22 (vor 4541 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard

» Der AG hat aber doch i.d.R. eine Kopie des Feststellungsbescheides (mit
» ggf. abgedeckten Gründen) und Kopie des Schwerbehindertenausweises. Dieses
» stellt der Schwerbehinderte doch dem AG zur Verfügung um seine Ansprüche
» aus dem SGB IX in Anspruch nehmen zu können.

Der Feststellungsbescheid muss doch nicht weitergeben werden. Für die Inanspruchnahme der Leistungen reicht doch der Ausweis, oder>

So habe ich es zumindestens immer gehandhabt.
Kopie des Ausweises an die PersAbtl. Kopie des Festellungsbescheides in meinen Akten
Eine Weitergabe des Bescheides (auch mit abgedeckten Gründen) gegen den Willen des Kollegen halte ich für nicht zulässig.

VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion