Datenschutz (Wahlen)

hackenberger, Monday, 15.11.2010, 17:42 (vor 5819 Tagen) @ sabine

Hallo Sabine,

man sollte hier das Betriebsratsmitglied auf das Datenschutzgesetz und die Zweckbindung der Daten gem. diesem hinweisen. Weiter auch, dass ja gerade er als Betriebsratsmitglied auf das Datenschutzgesetz und deren Beachtung verpflichtet ist. Auch, dass eine Missachtung dessen ihn sein BR-Mandat kosten könnte, wegen grober Pflichtverletzung § 23 BetrVG.

Ja, man kann sich auch an den Bundesdatenschutzbeauftragten wenden.

» Der BR ist nicht schwerbehindert/gleichgestellt und wird
» wohl auf der Wahlversammlung vorgeschlagen.
Dieses kann dann aber ja nur ein Schwerbehinderter oder Gleichgestellter. Doch wenn ein Kandidat der dem Datenschutz besonders verpflichtet ist und dieses nicht beachtet, dann ein geeigneter Kandidat ist, könnte man ernsthaft in Frage stellen.

Grundsätzlich ist Wahlwerbung aber erlaubt, so auch das BAG. [link=http://www.schwbv.de/forum/search.php>search=Wahlwerbung&x=6&y=2]Wahlwerbung[/link] war aber alles hier im Forum auch schon Thema, gerade in dieser Wahlperiode. Leider lest ihr die Beiträge wohl nicht und nutzt auch nicht wie wir immer wieder bitten die Suchfunktion. :-)


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