Datenschutz (Wahlen)

hackenberger, Sunday, 28.11.2010, 19:22 (vor 5806 Tagen) @ sabine

Hallo Sabine,

man könnte einmal den hier zuständigen SB der Personalabteilung anfragen, wei er dazu kommt diese Liste heraus zu geben> Er möge doch bitte einmal die Rechtsgrundlage benenen. Auch gleich einen Hinweis, dass man hier ggf. wegen Verletzung des besonderen Datenschutzes sich weitere Schritte vorbehält. Sollest Du selbst auch schwerbehindert sein, hätt er ja auc Deine Daten ggf. unerlaubt weitergegeben.

Aber nun erst einmal die Wahl und wenn Du dann weiter im Mandat bist hast Du ja 4 jahre Zeit solche Themen abzuklären.

Ich hoffe ja auch, dass es bis zum nächten Regelwahltermin auch zu dieser Thematik klarere Rechtsaussagen gibt. An diesem Thema sind ja einige dran.

Ich warte ja auch noch immer auf eine Antwort des Bundesdatenschutzbeauftragten hierzu.

Es wäre bestimmt nicht ungeschickt, wenn von sehr vielen SchwbV hier Fragen und Beschwerden "wegen des Verdachtes" des "Datenmissbrauches/ Verstoß gegen den beosnderen Datenschutz" beim Bundesdatenschutzbeauftragten Herrn Peter Schaar und beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Herrn Hubert Hüppe ankämen.


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