Datenschutz (Wahlen)

Hotte, Stuttgart, Sunday, 28.11.2010, 20:09 (vor 5806 Tagen) @ hackenberger

Hallo Sabine,
Hallo Bernhard


» Ich hoffe ja auch, dass es bis zum nächten Regelwahltermin auch zu dieser
» Thematik klarere Rechtsaussagen gibt. An diesem Thema sind ja einige
» dran.


Das wäre in der tTa sehr wichtig. Wie ich jetzt erfahren habe, ist bei unseren Wahlen folgendes passiert:

Drei sb Kollegen wollten kandidieren. Dazu haben sie innerhalb der Auslegezeit in das wählerverzeichnis geschaut, um genügend Stützunterschriften ( es waren eine 2stellige Anzahl erforderlich) sammeln zu können. Es wurde Ihnen mehrmals verweigert ( aus "Datenschutzgründen", sich Notizen aus dem wählerverreichnis zu machen. Als ergebnis wueden dann die Wahlvorschläge wegen ungenügenden Stützunterschriften zurückgewiesen.

Und jetzt kommt der Gag:
Als Kandidaten wurde nur die amtierende VP, 2 stellv. VPs und 2 Mitarbeiter, die zusammen mit der amtierenden VP auf einem Wahlvorschlag standen, zur Wahl zugelassen.

Stützunterschriften wurden bereits lange vor der Auslegung des Wählerverzeichnisses gesammelt. Gesammelt wurden von der amtierenden VP, sowie einem Stellvertreter. Beide Personen haben/hatten Kraft Amte zugriff auf die Listen der sb Kollegen und konnten dadurch natürlich gezielt sammeln.

Letztendlich gab es also einen entscheidenen Wissensvorsprung für die Amtsinhaber.

Die Wahlanfechtung wird gerade anwaltlich geprüft.

LG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion