Datenschutz (Wahlen)
» » Es gibt bei der SBV-Wahl keine Chancengleichheit.
Hallo Hotte, Deine Auffassung ist zu pauschal bzw. viel zu weitgehend. Bei der Chancengleichheit im Rechtssinne geht es nicht etwa um "Wissensvorsprung", Fachwissen oder Amtsbonus usw, sondern alleine um die rechtliche Chancengleichheit. Wird dieser Wahlrechtsgrundsatz verletzt, kann die Wahl angefochten werden, soweit relevant für das Wahlergebnis.
Rechtsprechung zur Chancengleichheit:
BAG, Beschluss vom 06.12.2000, 7 ABR 34/99
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Viele Grüße
Doris