Datenschutz (Wahlen)
Hallo Hotte,
» Drei sb Kollegen wollten kandidieren. Dazu haben sie innerhalb der
» Auslegezeit in das wählerverzeichnis geschaut, um genügend
» Stützunterschriften (es waren eine 2stellige Anzahl erforderlich) sammeln
» zu können. Es wurde Ihnen mehrmals verweigert (aus "Datenschutzgründen",
» sich Notizen aus dem wählerverreichnis zu machen. Als Ergebnis wurden
» dann die Wahlvorschläge wegen ungenügenden Stützunterschriften
» zurückgewiesen.
Hier wäre ggf. eine Anfechtung, wegen des Verhaltens des WV zu prüfen! Es sind ja 3 Wahlberechtigte wohl betroffen, also 3 können anfechten.
Das Thema "ab wann darf gesammelt werden ist umstritten". Leider steht im Gesetz nur etwas wie lange gesammelt werden darf. Nichts dazu ab wann. Ich vertrete auch die Meining der Gruppe "nach der Wahl ist vor der Wahl", also man darf frühzeitig beginnen. Dieses wegen fehlender Gesetzeslage.
SchwbV und Stelli kennen klar die Wahlberechtigten. Sie sollten sie zu mindest kennen, da sie diese ja auch betreuen sollten. Die Schwb-Kartei welche sich viele SchwbV anlegen ist ein "freiwilliges Eigenprodukt", denn es muss keine angelegt werdeb. Daher kann man hier wohl auch nicht mit Zweckbinding zum Ziel kommen.
Anders könnte es sein, wenn Grundlage einer derartigen Schwerbehindertenkartei das Verzeichnis der Schwerbehinderten war/ist, welches der Arbeitgeber nach § 80 Abs. 1 und 2 SGB IX erstellen und der SchwbV bereitstellen muss. Bei mir war dieses NIE die Grundlage, ich habe vielmehr schon Koll. in meine Kartei aufgenommen, wenn sie sich beworben haben oder Anträge auf Anerkennung oder Gleichstellung gestellt haben.
Aber ich denke, das Thema "Zweckbindung" würden die Gerichte bei dem VPSchwb und Stelli immer anders auslegen also sonst.
Aber auch bei BR kann es, sollte es ein Liste der Schwbs geben, welche eben nicht auf der Grundlage § 80 beruht. Denn der BR PR muss ja auch darauf achten, dass die besonderen Rechte der Schwerbehinderten beachtet werden. Muss daher stets das aktuelle Wissen haben, wer ist schwerbehindert/ gleichgestellt. Daher hat er wohl stets auch eine Liste dieser Koll. ggf. auch aus betrieblichen Personalsystemen. Zweckbindung ist dann immer die gesamte BR-Arbeit, ein sehr weites Feld 
PS: Du bist/warst doch selbst wohl Stelli, was ist mit Dir> Wann hast Du wie die Stützunterschriften gesammelt>