Datenschutz (Wahlen)

hackenberger, Sunday, 12.12.2010, 19:11 (vor 5792 Tagen) @ Hotte

Hallo Hotte,

die Aussage betreffend der Kosten verwundert mich etwas, denn ich kenne es anders.

Wahlanfechtung - Wer trägt die außergerichtlichen Kosten>

Anfechtung einer Betriebsratswahl

Anfechtungsgründe

Wahlanfechtung

[link=http://www.betriebsrat-kompakt.de/newsletterarticle.asp>his=5094.51.7110&id=13042&year=2010]Anfechtung der Wahl: Diese Knackpunkte müssen Sie kennen[/link]
Der Arbeitgeber trägt die Kosten
Die Kosten der Wahlanfechtung trägt der Arbeitgeber als Kosten der Wahl nach § 20 BetrVG. Die Anwaltsgebühren derjenigen, die die Betriebsratswahl anfechten, muss der Arbeitgeber auch übernehmen – es sei denn, die Anfechtung war mutwillig und haltlos. Außerdem zahlt der Arbeitgeber die Kosten eines Rechtsanwalts, den der neugewählte Betriebsrat im Wahlanfechtungsverfahren mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt. Die Arbeitsgerichte verlangen allerdings vor der Beauftragung eines Anwalts wegen Rechtsproblemen auch bei der Betriebsratswahl eine scharfe Abgrenzung der anwaltlichen Tätigkeit von der Sachverständigentätigkeit (siehe Musterbeschluss).

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