Datenschutz (Wahlen)
Hallo Bernhard»
» Hier wäre ggf. eine Anfechtung, wegen des Verhaltens des WV zu prüfen! Es
» sind ja 3 Wahlberechtigte wohl betroffen, also 3 können anfechten.
Es wird eine Wahlanfechtung geben. Da es noch mehr "Unregelmässigkeiten" gegeben hat.z.b. Stichwort aus einem anderen thread: Rücknahme der Zustimmungserklärung
» Die Schwb-Kartei
» welche sich viele SchwbV anlegen ist ein "freiwilliges Eigenprodukt", denn
» es muss keine angelegt werdeb.
Wir haben unsere Akten. Ansonsten ist uns vom obersten Konzerndatenschützer jegliche weitere maschinielle Speicherung von Mitarbeiterdaten unter Hinweis auf das Bundesdatenschutzgesetz untersagt worden
» Aber auch bei BR kann es, sollte es ein Liste der Schwbs geben, welche
» eben nicht auf der Grundlage § 80 beruht. Denn der BR PR muss ja auch
» darauf achten, dass die besonderen Rechte der Schwerbehinderten beachtet
» werden. Muss daher stets das aktuelle Wissen haben, wer ist
» schwerbehindert/ gleichgestellt. Daher hat er wohl stets auch eine Liste
» dieser Koll. ggf. auch aus betrieblichen Personalsystemen
Auch hier kommmen wir dann wohl wieder in Konflikt mit dem Datenschutz. Bei uns gibt es 39 Betriebsräte, bestehend aus 5 konkurierenden Listen. Jede Liste hatte schon bis zu 3 Ersatzbetriebsräte im Einsatz. Damit hätten dann schon weit über 50 Leute das Wissen, wer alles sb oder gleichgestellt ist.
» PS: Du bist/warst doch selbst wohl Stelli, was ist mit Dir> Wann hast Du
» wie die Stützunterschriften gesammelt>
Ich habe ca. 14 Tage vor Bekanntgabe des Wahlausschreibens begonnen. Die VP hat sogar 4 Wochen vorher begonnen zu sammeln.
LG
Hotte
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Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."