Datenschutz (Wahlen)
Hallo Susanne
»
» könntest Du/Sie uns bitte auf dem Laufenden halten, was bei Euch bezüglich
» der
» Anfechtung passiert.
Die Anfechtung wird am Dienstag beim ARbeitsgericht eingereicht werden.
Ein rechtsschutz greift hier nicht, da es sich um eine kollektive Sammelklage handelt. Allerdings könnte es sein, das der AG auch die aussergerichtliche Kosten tragen muss. Es gibt ein entsprechendes Urteil aus dem öffentlichen Dienst. Unser Anwalt will versuchen dieses Urteil auf die Privatwirtschaft übertragen. ansonsten sind für die erste Insatnz mit Kosten um die 1.000 pro Person zu rechnen.
Die Anfechtung bezieht sich auf
a) Verweigerung auf ausreichende Einsicht in das wählerverzeichnis und Verbot von Notizen
b) Akzeptanz der Rücknahme einer Zustimmungserklärung durch den Wahlvorstand
LG
Hotte
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Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."