Nichtbeteiligung der SBV (Umgang mit BR / PR)

barevi, Bayern, Unterfranken, Friday, 16.11.2012, 07:19 (vor 4197 Tagen) @ broesel

Hallo Eva, hallo albarracin,

ich sehe den Sachverhalt teilweise so wie albarracin. Gerade weil die SBV eine Ein- Personen- Vetretung ist, hätte die PRV Dich beteiligen müssen! Du würdest dann entscheiden ob Du selbst an den Vorstellungsgesprächen teilnimmst oder wenn Du aus triftigen Gründen verhindert sein solltest, Deine 1. Stellvertreterin schickst. Wäre auch diese verhindert käme Stelli 2 zum Zug.

Für mich stellt es sich so dar, dass die SBV in diesem Fall nicht bzw. nicht ordnungsgemäß beteiligt wurde. Hier greift dann SGB IX §95 Abs. 2...

- Ich denke, dass Bernhard (Mr. Kompetenz!)zur Klärung auch noch einige Worte schreiben wird.

(Bernhard, das war ein ehrlich gemeintes Kompliment!)


Liebe Grüße
barevi

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