Nichtbeteiligung der SBV (Umgang mit BR / PR)
Hallo,
hier sollte man vorher, auch um nicht Öl ins Feuer zu gießen, wichtige Fakten klären.
Warum wurden die Vorstellungsgespräche dort und nicht bei HR (Personalstelle) geführt>
Ist der PRV voll freigestellt oder "nur" ggf auch "Leiter" eines Bereiches, also dem in welchem der neue Mitarbeiter zu künftig arbeiten soll> Das könnte dann der Grund sein, dass die Gespräche dort geführt wurden. Solches ist durchaus dann möglich, weil er ins Team passen soll und dort die Anforderungen an Bewerber bekannt sind.
Dann diese Stelle aber nicht letztlich die eigenständige Entscheidung über die Einstellung trifft, sondern nur ggf ihren Favoritten vorschlägt.
So ähnlich war es auch bei mir im Betrieb (Industrie). Ein BRM und sofern ein Schwb unter den Bewerbern war, ich als SchwbV waren bei den Vorstellungsgesprächen neben HR auch dabei und haben auch die Ergebnisse dieser Vorstellungsgespräche mitbewertet, Punkte vergeben. Also in gewisser Form mitbestimmt wer eingestellt werden soll. Doch die letzte endgültige Entscheidung traf die Personalstelle und die GF. Dieses auch wenn es meist die Entscheidung des Teams übernahm.
Rechtlich hatten wir keine Entscheidung über die Einstellung getroffen.
Solches Handeln, wäre also auch mit Art. 14 Abs.3 BayPersVG vereinbar, ohne dass die Wählbarkeit gefährdet wäre.